Arbeitsrecht: Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

Folgende Punkte müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor Beginn des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen:

Die Bewerbung:

Sowohl bei der Stellenbeschreibung, der Stellenausschreibung in Zeitungen, Internet etc. als auch später bei den Ablehnungsschreiben der Bewerber, die nicht für die Besetzung der Stelle in Frage kamen, sind strikt die Grundsätze des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) als auch die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu berücksichtigen. Zu sämtlichen Themenkomplexen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bzw. der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses nehme ich in diesem Bereich Stellung. Mehr lesen…

Das Auswahlverfahren:

Im Rahmen des Auswahlverfahrens erfolgen in aller Regel Vorstellungsgespräche bzw. Assessment – Termine. Doch was genau darf der (potentielle) Arbeitgeber tun und was nicht? An welche Gesetze hat er sich zu halten? Darf der Arbeitgeber das Internet und z.B. insbesondere “social media – Seiten” (wie z.B. Facebook, Twitter, LinkId, Stay Friends etc.) zur Beurteilung eines potentiellen Bewerbers heranziehen? Auf diese Themenkomplexe gehe ich unter dem Stichwort Auswahlverfahren ein. Mehr lesen …

Der Arbeitsvertrag:

Der Abschluss des Arbeitsvertrages birgt letztlich für beide Seiten diverse Chancen aber auch Risiken. Der Arbeitgeber ist in der Beweispflicht für den Inhalt der Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer (§ 2 NachwG). Aufgrund dessen kann ich nur drigend anempfehlen, Arbeitsverträge nicht mündlich, sondern zwingend schriftlich zu gestalten. Sodann ergibt sich daraus der zweite wichtige Punkt – die Gestaltung der Arbeitsverträge. Gerade der Arbeitgeber hat hier diverse Handlungsmöglichkeiten, um sich insbesondere ein Mindestmaß an Flexibilität zu erhalten, ohne immer sofort eine Änderungsklage durchführen zu müssen.

Sämtliche Themen rund um den Arbeitsvertrag sowie die Arbeitsvertragsklauseln (Befristung, Teilzeit, Tarifvertragsgeltung etc.) werden unter dieser Rubrik thematisiert.

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