Sie suchen einen externen Datenschutzbeauftragten oder eine datenschutzrechtliche Beratung?

Dann sind Sie hier genau richtig!!!

Am 25.05.2016 ist die EU- Datenschutzgrundverordnung (General Data Protection Regulation – GDPR) in Kraft getreten. Sie besteht aus aktuell 173 sogenannten Erwägungsgründen und 99 Artikeln. Diese gilt – im Gegensatz zur vorher gültigen Richtlinie – unmittelbar und zwingend und muss nicht erst noch in nationales Recht umgesetzt werden. Aufgrund dessen müssen alle Unternehmen seit dem 25.05.2018 diese Regelungen berücksichtigen und erfüllen. Es gibt einigen Anpassungsbedarf, so dass mit der Umsetzung der EU-DSGVO schnellstmöglich begonnen werden sollte. Sollten Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie gern zunächst unverbindlich und kostenlos Kontakt zu mir auf.

Das Datenschutzrecht ist gerade in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Durch den zunehmenden Datenaustausch (ob freiwillig oder unfreiwillig) ist gerade die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften von zentraler Bedeutung. Zudem ist durch zahlreiche Negativbeispiele in der Vergangenheit der „User“ informiert und hinterfragt häufiger welche Daten von ihm bei Ihnen gespeichert werden. Schließlich sind durch die EU-DSGVO die Bußgelder stark erhöht worden. Auch enthält die EU-DSGVO (ähnlich wie unser altes BDSG) direkte Schadensersatzanspruchsnormen. Darüber hinaus besteht leider die Möglichkeit, dass Sie wegen eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen abgemahnt werden.

RA Klug hat sich als Externer Datenschutzbeauftragter bei dem TÜV Rheinland zertifizieren lassen.

Ich stehe Ihnen gerne für Ihr Unternehmen in allen Fragen des DATENSCHUTZES zur Verfügung.

Folgende Kernthemen werden hier behandelt:

  • Datenschutz
  • Datensicherheit
  • Was muss ich bei der Videoüberwachung beachten (sowohl bei öffentlich zugänglichen Räumen und nicht zugänglichen Räumen)?
  • Auftragsverarbeitung
  • Verträge zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 EU-DSGVO
  • Datenschutz und Adresshandel – Was ist bei der Werbung aus Datenschutzsicht erlaubt?
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Geheimhaltung und Datenschutz
  • Social Media und Datenschutz
  • private Email- und Internetnutzung am Arbeitsplatz

Herr Klug kann für Ihr Unternehmen im Bereich des Datenschutzes folgende Punkte anbieten:

  • Prüfung der bestehenden Strukturen
  • Erstellung einer Risikoanalyse mit Ihnen zusammen
  • Vorschlagen eines Maßnahmenkataloges zur möglichst effizienten Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (natürlich unter Beachtung der Kostengesichtspunkte)
  • Auf Wunsch: Etablierung eines Datenschutzmanagementsystems
  • Hilfe bei der Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 EU-DSGVO
  • Hilfe bei der Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 12 ff. EU-DSGVO
  • Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 EU-DSGVO)
  • Schulung der Mitarbeiter im Bereich des Datenschutzrechts
  • regelmäßige Kontrolle und Prüfung
  • Unterstützung bei der Erstellung von Richtlinien oder Betriebsvereinbarungen im Unternehmen

 Nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf, ich erstelle Ihnen kurzfristig ein Angebot.