Benötigen Sie Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen? Haben Sie Fragen rund um Themen des Arbeitsrechts von A – Z wie Arbeitnehmerüberlassung bis Zeugnis? Dann sind Sie hier genau richtig! Ich helfe Ihnen schnell und kompetent weiter.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Karsten Klug aus Hamburg hilft Ihnen gern bei Fragen zu den Arbeitsrechtsthemen Arbeitsvertrag / Arbeitsvertragsgestaltung, dem Urlaub, Fragen des Mutterschutzes (MuSchG), der Elternzeit (BEEG), der Abmahnung, der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), der Arbeitnehmerentsendung sowie bei der Prüfung sowie Erstellung eines Zeugnisses / Zwischenzeugnisses.
Sollten Sie in diesen Bereichen Fragen haben, rufen Sie mich gerne an.
Arbeitsvertrag
Ich berate Sie gerne hinsichtlich der Erstellung und Gestaltung von wirksamen Arbeitsverträgen. Arbeitsverträge unterliegen als allgemeine Geschäftsbedingungen den strengen Anforderungen der §§ 305 ff. BGB. Das bedeutet, dass die Klauseln hinreichend bestimmt sein müssen und ferner den Vertragspartner (also in aller Regel den Arbeitnehmer) nicht unangemessen benachteiligen dürfen. Gerade im Hinblick auf wirksame Befristungsabreden, Ausschlussfristenregelungen, Vertragsstrafeklauseln, Bonusklauseln bzw. Gratifikationsklauseln gibt es durch die Rechtsprechung herausgearbeitete Grundsätze und Regelungen, die zu berücksichtigen sind. Gleiches gilt natürlich auch für Rückzahlungsklauseln von Ausbildungskosten etc. Insofern kann ich nur davor warnen, kostenlose Exemplare aus dem Internet zu verwenden oder gar von anderen Unternehmen (auch Konkurrenzunternehmen), die Arbeitsverträge zu verwenden. Um teure Überraschungen vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden, sollte es Ihnen als Unternehmer die Investition in wirksame Vertragswerke wert sein.
Rufen Sie mich hierzu gerne an, ich unterbreite Ihnen ein konkretes Angebot.
Auch Arbeitnehmern (m/w), die vor dem Abschluss eines solchen Arbeitsvertrages stehen, berate ich gerne und weise auf Fallstricke und ggf. wirksame bzw. unwirksame Klauseln hin. Auch hierfür unterbreite ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Abmahnung
Wenn Sie eine Abmahnung vom Arbeitgeber erhalten haben oder einen Mitarbeiter als Arbeitgeber abmahnen möchten, können wir diese prüfen und sie zu den Folgen und zu möglichen Reaktionen auf die Abmahnung beraten.
Bei einer Abmahnung ist es besonders wichtig, dass diese bestimmt genug ist, also sich auf eine oder mehrere Pflichtverletzungen bezieht und diese möglichst genau (mit Datum, Uhrzeit, Sachverhalt) benennt. Zudem sollte eine Abmahnung schriftlich erfolgen und zum einen enthalten, dass der Arbeitgeber das konkrete genannte Verhalten als erhebliche Verletzung der vertraglichen Pflichten sieht und zudem sich eine nochmalige Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten nicht gefallen lassen wird. Schließlich muss eine Abmahnung noch den zwingenden Hinweis auf die Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfalle enthalten.
Im Falle der Abmahnung durch den Arbeitgeber können wir für den Arbeitnehmer folgende Maßnahmen durchführen:
- Fertigung einer Gegendarstellung, welche der Arbeitgeber zu der Personalakte nehmen muss oder
- Klage vor dem Arbeitsgericht auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte und schließlich
- Keine weiteren Maßnahmen werden unternommen. Es wird lediglich ein außergerichtliches Schreiben aufgesetzt, dass der Arbeitnehmer mit der Abmahnung nicht einverstanden ist und die Entfernung oder Nichtberücksichtigung wünscht. Sollte im weiteren Verlauf eine Kündigung auf diese Abmahnung gestützt werden, besteht immer noch die Möglichkeit im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens inzident die einzelnen Abmahnungen auf ihre Wirksamkeit hin zu prüfen.
Benötigte Unterlagen für eine Hilfe bei Abmahnungen im Arbeitsrecht:
- Abmahnungsschreiben
- Arbeitsvertrag und Zusatzvereinbarungen
- Sämtliche übrigen Schreiben, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, etc.
- Die letzten drei Gehaltsabrechnungen, sofern vorhanden
Abfindung
Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht zumindest nicht von vornherein von Gesetzes wegen. Gleichwohl kann z.B. im Falle einer Kündigung und auch durch einen Sozialplan, der mit dem Betriebsrat geschlossen worden ist, eine Abfindung seitens des Arbeitgebers versprochen worden sein. Sofern Sei eine Abmahnung oder Kündigung erhalten haben oder sonst versuchen wollen, aufgrund bestimmter Umstände das Arbeitsverhältnis zu lösen, macht es besonders Sinn, einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, damit Sie hier nicht Geld „verschenken“. Im Rahmen von Abfindungsverhandlungen kommt es zunächst auf eine rechtzeitige und umfassende Prüfung der Tatsachen an. Nur wer rechtzeitig seine rechtliche Position prüfen lässt, kann mit guten Argumenten die Gegenseite zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages inklusive einer attraktiven Abfindung bewegen. Sprechen Sie mich gerne zu diesem Thema an.
Urlaub und Arbeitsrecht
Auch bei der Urlaubsgewährung und insbesondere der Frage, wie viel Urlaub steht mir eigentlich zu? Bis wann muss ich diesen genommen haben? Was ist im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Zu sämtlichen dieser Fragen können wir Ihnen Antworten geben und Sie diesbezüglich beraten. Hier ist das „Kleingedruckte“ in Ihrem Arbeitsvertrag und ggf. einem Tarifvertrag maßgeblich. In der Vergangenheit sind zahlreiche Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu dem Thema Urlaub ergangen. Näheres hierzu können Sie in unserem BLOG lesen.