Rechtsanawalt Karsten Klug ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Warum sollte ich zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen?

Ein Rechtsanwalt darf sich erst dann offiziell als Fachanwalt für Arbeitsrecht bezeichnen, wenn er mindestens 3 Jahre Berufserfahrung gesammelt hat; 100 praktische Fälle aus den unterschiedlichsten Bereiches des Arbeitsrechts durch eine Fallliste nachgewiesen und zuvor theoretische Kenntnisse in einem Fachanwaltslehrgang (120 Zeitstunden Fortbildung) sowie 3 Klausuren in den unterschiedlichsten Bereichen des Arbeitsrecht absolviert hat.

Mit anderen Worten wird die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht nur an entsprechende Spezialisten verliehen, die sodann jährlich eine umfangreiche Fortbildung gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen müssen. Somit bleiben die Kolleginnen und Kollegen, die einen Fachanwaltstitel haben, immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung sowie der Gesetzgebung. Beides ist für die erfolgreiche Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Mandaten unerlässlich.

Ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht teurer als Anwälte ohne Fachanwaltsbezeichnung?

Nein! Auch als Fachanwalt für Arbeitsrecht orientieren wir uns an den Streitwerten und den sich dadurch ergebenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nebst Anlagen (RVG).

Der Streitwert richtet sich im einfachsten Falle danach, welcher Geldbetrag bei einer Leistungsklage geltend gemacht wird (z.B. Bruttolohn in Höhe von 2.500,- Euro, dann ist der Streitwert auch 2.500,- Euro).

Für andere Bereiche, bei denen die Streitwertbildung nicht so einfach überschaubar ist, haben sich von der Rechtsprechung entwickelte Richtsätze durchgesetzt. So gilt z.B. für Kündigungsschutzklagen (nur Prüfung der Wirksamkeit einer Kündigung) 3 Bruttomonatsgehälter (1 Quartalsentgelt) als Streitwert; auch für die Prüfung der Wirksamkeit einer Befristung gelten 3 Bruttomonatsgehälter (1 Quartalsentgelt) als Streitwert. Bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung wird der Streitwert auf 1 Bruttomonatsentgelt festgelegt; gleiches gilt für die klagweise Durchsetzung des Zeugnisanspruches und auch für die Korrektur eines Zeugnisses.

Sofern jedoch die Angelegenheit besonders schwierig und ggf. umfangreich ist, es mehrere Fragen / Angelegenheit sind (z.B. bei Arbeitgebern), macht es für beide Seiten Sinn, eine Honorarvereinbarung zu schließen. Hierbei wird ein Stundensatz vereinbart und die Tätigkeit minutengenau abgerechnet. Auch diesbezüglich klären wir konkret über die anfallenden Kosten auf, können gerne zunächst einen „Deckel“, also einen Grenzbetrag vereinbaren. Sie werden dann informiert, sobald dieser Betrag erreicht ist.

Wir werden Sie in jedem Falle vorab über die anfallenden Gebühren und Kosten aufklären. Rufen Sie uns einfach an und fragen gezielt nach, was für Kosten die Angelegenheit auslösen würde.

Rechtanwalt Karsten Klug ist Mitglied in folgenden Vereinigungen:

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Mitglied in der Hamburger Datenschutzgesellschaft e.V.
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Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins